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Marine Le Pen in Veruntreuungsprozess schuldig gesprochen

Affäre um EU-Gelder

Marine Le Pen in Veruntreuungsprozess schuldig gesprochen

Paris. Die rechtsnationale französische Politikerin Marine Le Pen ist im Prozess wegen der Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament schuldig gesprochen worden. Das hat ein Strafgericht in Paris entschieden. Einen Schuldspruch gab es auch für acht Europaabgeordnete.

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Die Justiz sah es als erwiesen an, dass Le Pens Partei Rassemblement National Geld für parlamentarische Assistenten vom Europäischen Parlament bekommen hat, die aber teilweise oder ganz für die Partei gearbeitet hätten. Insgesamt soll es um knapp sieben Millionen Euro gegangen sein.

Das Strafmaß sollte im Anschluss verkündet werden.

Le Pen droht Aus bei Präsidentschaftswahl

Das Urteil des Gerichts in Paris könnte entscheidend für die Zukunft der rechtspopulistischen Politikerin sein. Die Anklage nämlich hatte neben einer Haft- und Geldstrafe einen fünfjährigen Verlust des passiven Wahlrechts für Le Pen gefordert – in dem Zeitraum könnte sie nicht mehr in öffentliche Ämter gewählt werden. Diese Strafe ist in Frankreich gebräuchlich bei einer Verurteilung von Politikern wegen Korruption oder Untreue.

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Die Anklage verlangte, die Strafe vorläufig sofort nach dem Urteilsspruch in Kraft zu setzen, und nicht erst nach einem rechtskräftigen Entscheid in höherer Instanz. Dies würde Le Pens geplante Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl 2027 blockieren. Bis zum Ende der Wahlperiode könnte sie aber als Abgeordnete im Parlament bleiben.

Ob das Gericht für den Fall eines Schuldspruchs dieser Forderung der Anklage folgt, ist offen.

Rassemblement National so stark wie nie

Le Pens rechtsnationale Partei ist in Frankreich auf dem Vormarsch und im Parlament inzwischen so stark vertreten wie noch. Die von ihrem kürzlich gestorbenen Vater Jean-Marie gegründete rechtsextremistische Front National benannte Marine Le Pen 2018 in Rassemblement National um und verzichtete auf allzu radikale Positionen, um sie auch in breiteren Schichten wählbar zu machen.

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In der Affäre hatte Le Pen und ihre Partei seit Jahren belastet. Die 56-Jährige hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. „Ich habe nicht das Gefühl, die geringste Regelwidrigkeit, die geringste Rechtswidrigkeit begangen zu haben“, sagte sie im Prozess.

RND/dpa/jst

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