
Christlicher Trauertag
Tanzverbot an Karfreitag: Was wo gilt
An Ostern geht es um das zentrale Ereignis des Christentum: den Tod und die Auferstehung Jesu. Die Ostertage zählen zu den sogenannten stillen Feiertagen, der Karfreitag zudem als Trauertag, stehen doch Sterben und Leiden Christi im Zentrum. Das zieht weitreichende Einschränkungen für das öffentliche und private Leben nach sich.
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Besonders umstritten ist das Tanzverbot an Karfreitag. Denn gerade zum Start ins Wochenende freuen sich vor allem junge Leute auf Partys mit Freunden oder auf Clubbesuche. Hinzu kommt, dass das Tanzverbot einen Grenzbereich zwischen öffentlichem und privatem Leben betrifft. Partys außerhalb der eigenen Wohnung sind untersagt, auch private Feiern in einem öffentlichen Park.
Tanzverbot ist Ländersache
Rechtlich gesehen ist das Verbot Ländersache. Mit 84 Stunden gilt es in Rheinland-Pfalz am längsten, in Bremen hingegen nur 15 Stunden.
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Auch welche Veranstaltungen von dem Verbot betroffen sind, variiert je nach Bundesland. Neben Partys, Konzerten und Sportveranstaltungen können auch Kinos oder Theatervorführungen betroffen sein, wenn die Inhalte nicht ernst genug sind.
Die Regelungen in der Übersicht
In Bayern und Baden-Württemberg ist die Auslegung des Verbotes besonders streng. In Berlin, Bremen und Hamburg ist die Handhabung etwas lockerer. Insofern lässt sich hier
Das Tanzverbot zum Karfreitag sorgt immer wieder für die Debatten. Für Menschen christlichen Glaubens steht der Tag für das Leid, den Tod und das Opfer Jesu. Deswegen ist er für sie ein Tag der stillen Trauer. Befürworter des Tanzverbots finden, die Würde religiöser Feiertage müsse geschützt werden. Kritiker entgegnen, dass das Tanzverbot nicht mehr zeitgemäß sei. In einer pluralistischen Gesellschaft solle der Staat nicht vorschreiben, wie religiöse Feiertrage zu begehen seien.
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